Installationskontrolle im Überblick

Wer im Fürstentum Liechtenstein elektrische Installationen erstellt, ändert oder in Stand stellt und wer ortsfeste Erzeugnisse anschliesst, braucht eine Installationsbewilligung. (Niederspannungs-Installationsverordnung NIV 2007; Art. 7).

Darüber hinaus ist eine Genehmigung vom Amt für Volkswirtschaft (Fachbereich Gewerberecht) erforderlich.

Verzeichnis Installationsbewilligungen

Wir haben für dich eine Liste von Betrieben mit einer gültigen Installationsbewilligung zusammengestellt.

Gesuch Installationsbewilligung

Bewilligungen der LKW sind kostenpflichtig:

Allgemeine Installationsbewilligung

Objektbewilligung

CHF 450.00, exkl. MwSt.

CHF 250.00, exkl. MwSt.

Aufgaben des Netzbetreibers

Gemäss Verordnung vom 21. August 2007 über elektrische Niederspannungsinstallationen (Niederspannungs-Installationsverordnung, NIV) hat der Netzbetreiber folgende Aufgaben:

  1. Er überwacht und prüft den Eingang der Konformitätserklärungen. Diese sind während mindestens fünf Jahren aufzubewahren.
  2. Er kontrolliert stichprobenweise elektrische Installationen von Inhabern einer allgemeinen Installationsbewilligung und elektrische Installationen mit besonderem Gefährdungspotential (Spezialinstallationen). Er ordnet gegebenenfalls die zur Mängelbehebung erforderlichen Massnahmen an.

Mehr Informationen zur Konformitätserklärung und einer sicheren Elektroinstallation findest du unter www.elektrosicherheit.li.

Weitere Aufgaben sind:
Beratung in Bezug auf Sicherheit in elektrischen Installationen und den Umgang mit elektrischer Energie.Beratung und Betreuung der Installationsfirmen und Partner.

Deine Ansprechpersonen

Jasmin Frick

Installationskontrolle
Fachassistentin

+423 236 02 73

jasmin.frick@lkw.li

Gottlieb Sele

Stromkundendienst, Installationskontrolle
Leiter Installationskontrolle

+423 236 02 78

gottlieb.sele@lkw.li