Netznutzung im Überblick
Der Netznutzungspreis, auch als Netznutzungstarif bekannt, ist eine Gebühr, die Verbraucher für die Nutzung des elektrischen Verteilnetzes zahlen. Er deckt die Kosten für den Betrieb und die Instandhaltung der Infrastruktur und sorgt dafür, dass das Netz zuverlässig funktioniert. Der Netznutzungspreis ist somit eine wichtige Grundlage für eine sichere und stabile Energieversorgung, die zukünftige Erweiterungen ermöglicht.
Durch die Energiewende und den Ausbau von Photovoltaikanlagen sind die Produktionsspitzen angestiegen und verlaufen unregelmässiger. Zudem haben die Zunahme der Elektromobilität und der Ausbau von Wärmepumpen zu einem höheren Stromverbrauch und höheren Leistungsspitzen geführt, was besonders im Winter zu einer angespannteren Stromsituation beiträgt. Diese Entwicklung wird den Sommerüberschuss und Wintermangel in Zukunft weiter verstärken.
In den Netznutzungspreise wird diese Entwicklung seit Anfang 2025 berücksichtigt. Netznutzer sollen dazu motiviert werden, ihren Verbrauch besser zu steuern und Lastspitzen zu vermeiden. Das führt zu einer gleichmässigeren Auslastung des Verteilnetzes und trägt zu einer ausgewogeneren Verteilung der Netzkosten bei. Zusätzlich ist bei Kunden mit einem Jahresbezug ab 15'000 kWh (Tarifjahr 2026: 10'000 kWh) oder Rücklieferung ein Leistungspreis eingeführt worden.
Dadurch soll der Anreiz geschaffen werden, die Netzauslastung durch hohe Leistungsspitzen zu vermeiden. Netznutzer sollen dazu motiviert werden, ihren Verbrauch besser zu steuern und Lastspitzen zu vermeiden, was zu einer gleichmässigeren Auslastung des Verteilnetzes führt. Bei Kunden mit einem Jahresbezug bis 10'000 kWh ohne Rücklieferung wird ab dem 01.01.2026 aus technischen Gründen anstatt des Leistungspreises ein Grundpreis angewendet.
Kundengruppen
Kunden ohne Rücklieferung und limitiertem Jahresbezug (Kundengruppe 1):
Diese Netznutzungspreise gelten für Kunden mit Netzanschluss auf der Niederspannungsebene, ohne einer Rücklieferung von Strom ins öffentliche Netz und einem jährlichen Strombezug von unter: 10'000 kWh (ab 01.01.2026)
Kunden mit Rücklieferung oder einem Jahresbezug über Schwellenwert (Kundengruppe 2):
Diese Netznutzungspreise gelten für Kunden mit Netzanschluss auf der Niederspannungsebene, mit einer Rücklieferung von Strom ins öffentliche Netz bzw. einer Energieerzeugungsanlage oder einem jährlichen Strombezug von über: 10'000 kWh (ab 01.01.2026)
Kunden mit Direktleitung (Kundengruppe 3):
Diese Netznutzungspreise gelten für Kunden mit Netzanschluss auf der Niederspannungsebene und für Kunden, die Beiträge an den Direktleitungsbau entrichtet haben.
Kunden mit Anschluss auf Mittelspannung (Kundengruppe 4):
Diese Netznutzungspreise gelten für Kunden mit Netzanschluss auf der Mittelspannungsebene.
Öffentliche Beleuchtung (Kundengruppe 5):
Diese Netznutzungspreise gelten für den Anschluss der öffentlichen Beleuchtung mit einem Netzanschluss auf der Niederspannungsebene. Das Netz der öffentlichen Beleuchtung selbst ist nicht Teil des Verteilnetzes.
Pauschalanlagen (Kundengruppe 6):
Diese Netznutzungspreise gelten für Pauschalanlagen mit Netzanschluss auf der Niederspannungsebene. Pauschalanlagen sind beispielsweise beheizbare Verkehrsspiegel, beleuchtete Signalisation, Lichtsignalanlagen, Verkehrszähler, Verstärkerkabinen usw. ohne eigene Messanlage. Über die Anwendung dieses Tarifs entscheiden die LKW.
Temporäre Anlagen (Kundengruppe 7):
Diese Netznutzungspreise gelten für den Betrieb von temporären Anlagen für Bauprovisorien und für Anlässe (Feste, Schausteller etc.) mit Netzanschluss auf der Niederspannungsebene.
Ersatzversorgung (Kundengruppe 8):
Verfügen Kunden mit einem bestehenden Netzzugang im Verteilnetz der LKW über keinen gültigen Energieliefervertrag bzw. der Energielieferant fällt aus oder die Kunden können keiner Bilanzgruppe zugeordnet werden, versorgen die LKW diese Kunden vorübergehend im Sinne einer Ersatzversorgung.
Befreiung der Netznutzung (Kundengruppe 9):
Energieerzeuger zahlen keine Netznutzung für ins Verteilnetz eingespeisten Strom. Ebenso sind Betreiber von der Netznutzung befreit, wenn ein Elektrizitätsbezug aus dem Verteilnetz für den Eigenbedarf von Kraftwerken, für den Antrieb von Pumpen in Pumpspeicherkraftwerken sowie für Batteriespeicher ohne Endverbrauch erfolgt. Das Netznutzungsentgelt für die Kundengruppe entfällt, sofern die Ein- und Ausspeisung in das öffentliche Netz am selben Ort erfolgt. Es sind einzig die anwendbaren Preise für die Messstelle zu entrichten.
Gebühren und Dienstleistungen
Für die Rechnungsstellung, das Messwesen oder andere Dienstleistungen können Gebühren anfallen.
Technische Betriebliche Bestimmungen (TBB)
Die LKW als Netzbetreiber gewährleisten unter Anwendung der „Technischen Betrieblichen Bestimmungen" (TBB) den Betrieb, die Wartung sowie den Ausbau ihres Netzes und der Verbindungsleitungen mit anderen Netzen, einschliesslich der Schaffung zusätzlicher Ein- und Ausspeisepunkte. Die TBB enthalten zusätzlich zu den verschiedenen Rechtsgrundlagen und Normen auch die weiteren technischen Vorschriften, welche die Mindestanforderungen für die Auslegung und den Betrieb der an das Netz angeschlossenen Anlagen festlegen.
FAQs zu den Netznutzungspreisen
Der Netznutzungspreis setzt sich seit 2025 aus einem Grund- respektive einem Leistungs- und Arbeitspreis zusammen. Damit lassen sich vor allem die fixen Kostenanteile des Netzes (z.B. Abschreibungen) kostengerechter den Verbrauchsmustern der verschiedenen Kundengruppen zuordnen.
Damit wird ein Anreiz geschaffen, das Netz nicht mit hohen Leistungsspitzen zu belasten. Der Preis wird nicht nur auf Basis der verbrauchten Kilowattstunden (kWh) berechnet, sondern auch auf der maximal in Anspruch genommenen Leistung, die in Kilowatt (kW) gemessen wird.
Mit dem Leistungspreis wird die höchste während 15 Minuten beanspruchte mittlere Leistung (kW) im Monat gemessen und in Rechnung gestellt. Das heisst, je gleichmässiger der Strombezug ist, desto geringer fallen die Leistungskosten aus.
(Rechenbeispiel: Höchste Leistungsspitze pro Monat 5 kW × Leistungspreis CHF 2.75 = Leistungsabrechnung über CHF 13.75 im entsprechenden Monat)
Dein Smart Meter misst während 15 Minuten die Energie in kWh. Daraus wird die während 15 Minuten beanspruchte mittlere Leistung berechnet. Der höchste aller berechneten Leistungswerte innerhalb eines Monates wird für Verrechnung des Leistungspreises verwendet.
(Rechenbeispiel: Ein Energieverbrauch von 5.5 kWh in 15 Minuten ergibt eine mittlere Leistung von 22 kW)
Leistungsspitzen entstehen, wenn mehrere Geräte mit einem hohen Stromverbrauch zeitgleich verwendet werden. Um die Leistungsspitze tief zu halten, sollte man diese Geräte zeitlich versetzt in Betrieb nehmen – oder dann, wenn genügend Strom von der eigenen Solaranlage zur Verfügung steht.
Die Leistungsspitze wird jener Viertelstunde mit höchstem Strombezug je Monat bemessen. In diesem Szenario hat die Ladung von 22 kW während einer Minute nur einen geringen Einfluss auf die Leistungsspitze, da der Bezug nur eine kurze Zeit (22 kW x 1min/15min = 1.46 kW) gedauert hat.
Die wirksamste Massnahme, um Kosten zu sparen, ist immer noch, weniger Strom zu verbrauchen – unabhängig davon, wie das Modell aussieht. Die Netznutzungspreise der LKW begünstigen zudem Kunden der Kundengruppe 2, die Verbraucher mit hohem Stromkonsum – zum Beispiel Backofen, Tumbler, Wärmepumpe oder das Laden des Elektroautos – zeitlich gestaffelt oder mit reduzierter Leistung nutzen.
Zwei Beispiele:
- Waschmaschine, Backofen und Staubsauger haben zusammen eine Leistung von ca. 6 kW. Diese Leistungsspitze kostet dich CHF 16.50 pro Monat (6 kW x CHF 2.75). Backst du Kuchen zu einer anderen Zeit, als du wäschst und staubsaugst, reduziert sich dein Energieverbrauch um 2 kW. Dadurch sparst du CHF 5.50 (2 kW × CHF 2.75).
- Du lädst dein Elektroauto normalerweise mit einer Leistung von 22 kW. Wenn du die Ladeleistung auf 11 kW reduzierst, verlängert sich zwar die Ladezeit, doch gleichzeitig verringert sich deine Leistungsspitze. Dadurch sparst du CHF 30.25 pro Monat (11 kW × CHF 2.75).
Nein, für die in das Stromverteilnetz der LKW eingespeiste Energie aus PV-Anlagen werden nach wir vor keine Netznutzungspreise verrechnet.
Die Leistungsspitze wird jener Viertelstunde mit höchstem Strombezug je Monat bemessen.
Eine Kilowattstunde (kWh) entspricht der Energie, welche ein elektrisches Gerät (z. B. Maschine, Mensch, Glühlampe) mit einer Leistung von 1'000 Watt in einer Stunde aufnimmt oder abgibt.
Elektrische Leistung beschreibt, wie viel elektrische Energie ein Gerät in einer bestimmten Zeit verbraucht oder abgibt. Sie zeigt an, wie stark ein Gerät „arbeitet“ oder wie viel Strom es nutzt.
Die LKW decken mit den Einnahmen aus den Netznutzungspreisen ihre Netzkosten verursachergerecht. Die Netznutzungspreise müssen die effektiven Kosten decken und werden jährlich überprüft. Abhängig von den Abweichungen der effektiven Kosten zur Prognose werden die Netznutzungspreise angepasst. Die Regulierungsbehörde in Liechtenstein (EMK) überprüft die Netznutzungspreise jährlich.
Die aktuellen Netznutzungspreise, die Hoch- und Niedertarife unterscheiden, stammen aus einer Zeit, in der nachts ein Überangebot an Energie bestand und die Verbrauchsspitzen in der Mittagszeit lagen. In der heutigen Zeit hat sich die Lage jedoch gewandelt. Durch den Ausbau von Photovoltaikanlagen sind die Produktionsspitzen angestiegen und verlaufen unregelmässiger, da die Stromerzeugung stark von der Sonneneinstrahlung abhängt. Zudem hat der zunehmende Wechsel zu nachhaltiger Elektromobilität und der Ausbau von Wärmepumpen zu einem höheren Stromverbrauch und höheren Leistungsspitzen geführt, was besonders im Winter zu einer angespannteren Netzsituation beiträgt. Diese Entwicklung wird den Sommerüberschuss und den Wintermangel in Zukunft weiter verstärken. Mit den neuen Netznutzungspreisen wird die Unterscheidung im Arbeitspreis (kWh) zwischen Hoch- und Niedertarif während Tag- und Nachtzeiten durch eine Hochlastzeit während der Winterzeit ersetzt. Somit wird beispielsweise ein Anreiz gegeben, den Solarstrom tagsüber effizienter zu nutzen.
Damit der Strom vom Kraftwerk zu den Kundinnen und Kunden gelangt, benötigt es eine Netzinfrastruktur. Die LKW stellen diese Infrastruktur allen Produzentinnen und Produzent sowie allen Verbraucherinnen und Verbraucher in Liechtenstein zur Verfügung. Alle Strombezügerinnen und -bezüger bezahlen einen Netznutzungspreis.
Es gibt nur ein Stromnetz. Die LKW haben den gesetzlichen Auftrag, das Stromnetz in Liechtenstein zu betreiben. Aus diesem Grund sind die Preise für die Nutzung des Netzes reguliert. Als unabhängige, staatliche Regulierungsbehörde überprüft die Kommission für Energiemarktaufsicht (EMK) welche Preise an die Endverbraucher verrechnet werden.
Alle Informationen zur Rechnung findest du hier: Rechnungen
Die LKW verrechnen den Kundinnen und Kunden die Nutzung des Netzes für den Transport des Stroms. Je nach Spannungsebene, an der du ans Stromnetz angeschlossen sind, und je nach Bezugsprofil werden verschiedene Kundengruppen gebildet. Eine genaue Übersicht bieten die jeweiligen Preisblätter.
Der Bundesrat hat im Herbst 2022 aufgrund der drohenden Energiemangellage beschlossen, eine Stromreserve in der Regelzone Schweiz aufzubauen, die entsprechende Kostenfolgen hat. Die Stromreserve ist eine Art Versicherung, damit auch im späten Winter noch Strom produziert werden kann. Die Stromreserve setzt sich aus Kosten für Wasser, das in den Speicherseen zurückgehalten wird, und einem eigens errichteten Notgaskraftwerk zusammen. Beide Massnahmen verursachen hohe Kosten, die auf Beschluss des Bundesrates durch die Swissgrid an alle Kundinnnen und Kunden verrechnet wird.
Neu erhebt Swissgrid einen Zuschlag für solidarisierte Kosten (0.05 Rp./kWh), um Netzverstärkungen und Überbrückungshilfen für die Stahl- und Aluindustrie zu finanzieren.
Systemdienstleistungen dienen dazu, die Energieversorgung zu gewährleisten und für einen ständigen Ausgleich zwischen Verbrauch und Produktion zu sorgen. Die Kosten dafür sind ebenfalls gestiegen. Dies ist u.a. auch auf die immer grösser werdende Menge an nicht planbarer Einspeisung ins Netz (PV- und Windstrom) zurückzuführen.
Liechtenstein hat einen freien, liberalisierten Strommarkt. Jede Person kann sich den Energie- bzw. Stromlieferanten selbst aussuchen. Die Netznutzungspreise hingegen werden für die Nutzung der Stromleitungen und der Infrastruktur erhoben. Das Netz ist ein natürliches Monopol und wird von den LKW betrieben, unterhalten und ausgebaut. Deshalb sind die Netznutzungspreise reguliert und werden von der Kommission für Energiemarktaufsicht (EMK) überprüft und genehmigt.
Die Kommission für Energiemarktaufsicht (EMK) ist eine von der Regierung errichtete Regulierungsbehörde, die den Elektrizitäts- und den Erdgasmarkt überwacht. Sie kann alle Massnahmen treffen, die zur Marktaufsicht nach Massgabe des Staatsvertragsrechts, insbesondere des EWR-Rechts, erforderlich sind. Zudem berät sie die Regierung in grundsätzlichen oder sonst bedeutsamen Fragen der Elektrizitäts-, Erdgas- und Energiepolitik. Ihre Aufgaben sind im Gesetz über den Elektrizitätsmarkt (EMG), LGBl. 2002 Nr. 144, und im Gesetz über den Erdgasmarkt (GMG), LGBl. 2003 Nr. 218, aufgeführt. Die EMK genehmigt insbesondere die Netznutzungspreise und die Bedingungen für die Einspeisung aus Erzeugungsanlagen, entscheidet über die Verweigerung des Zugangs zu liechtensteinischen Strom- und Gasnetzen und übernimmt die Schlichtung von Streitfällen. Sie erlässt bei Bedarf Richtlinien für eine transparente, nichtdiskriminierende und kostenorientierte Berechnung der Preise.
Nein, die Netznutzungspreise haben nichts mit den Strompreisen zu tun. Die Preise für die Netznutzung werden für die Nutzung der Stromleitungen und der Infrastruktur verrechnet. Diese sind reguliert und werden von der Kommission für Energiemarktaufsicht (EMK) überprüft.
Einen Überblick der Strom- und Netznutzungspreise in der Schweiz findest du hier: Strompreise Schweiz
Die Netznutzungspreise sind vor allem von der Komplexität des Netzausbaus in Kombination mit der Siedlungsdichte abhängig. Städte mit einer hohen Anschlussdichte haben in der Regel tiefere Netznutzungspreise als ländliche Regionen. Die Preise in Liechtenstein sind vergleichsweise tief und eher auf dem Niveau von mittelgrossen Städten wie Buchs, Chur und St. Gallen. In der untenstehenden Grafik sind die Stromkosten für 2026 mit regionalen Vergleichsunternehmen dargestellt.

Stromkundendienst
Unser Team vom Stromkundendienst hilft dir bei Fragen zu den neuen Tarifmodellen oder zu den Stromprodukten der LKW gerne weiter.
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