Kundengruppen
Kunden ohne Rücklieferung und limitiertem Jahresbezug (Kundengruppe 1):
Diese Netznutzungspreise gelten für Kunden mit Netzanschluss auf der Niederspannungsebene, ohne einer Rücklieferung von Strom ins öffentliche Netz und einem jährlichen Strombezug von unter: 10'000 kWh (ab 01.01.2026)
Kunden mit Rücklieferung oder einem Jahresbezug über Schwellenwert (Kundengruppe 2):
Diese Netznutzungspreise gelten für Kunden mit Netzanschluss auf der Niederspannungsebene, mit einer Rücklieferung von Strom ins öffentliche Netz bzw. einer Energieerzeugungsanlage oder einem jährlichen Strombezug von über: 10'000 kWh (ab 01.01.2026)
Kunden mit Direktleitung (Kundengruppe 3):
Diese Netznutzungspreise gelten für Kunden mit Netzanschluss auf der Niederspannungsebene und für Kunden, die Beiträge an den Direktleitungsbau entrichtet haben.
Kunden mit Anschluss auf Mittelspannung (Kundengruppe 4):
Diese Netznutzungspreise gelten für Kunden mit Netzanschluss auf der Mittelspannungsebene.
Öffentliche Beleuchtung (Kundengruppe 5):
Diese Netznutzungspreise gelten für den Anschluss der öffentlichen Beleuchtung mit einem Netzanschluss auf der Niederspannungsebene. Das Netz der öffentlichen Beleuchtung selbst ist nicht Teil des Verteilnetzes.
Pauschalanlagen (Kundengruppe 6):
Diese Netznutzungspreise gelten für Pauschalanlagen mit Netzanschluss auf der Niederspannungsebene. Pauschalanlagen sind beispielsweise beheizbare Verkehrsspiegel, beleuchtete Signalisation, Lichtsignalanlagen, Verkehrszähler, Verstärkerkabinen usw. ohne eigene Messanlage. Über die Anwendung dieses Tarifs entscheiden die LKW.
Temporäre Anlagen (Kundengruppe 7):
Diese Netznutzungspreise gelten für den Betrieb von temporären Anlagen für Bauprovisorien und für Anlässe (Feste, Schausteller etc.) mit Netzanschluss auf der Niederspannungsebene.
Ersatzversorgung (Kundengruppe 8):
Verfügen Kunden mit einem bestehenden Netzzugang im Verteilnetz der LKW über keinen gültigen Energieliefervertrag bzw. der Energielieferant fällt aus oder die Kunden können keiner Bilanzgruppe zugeordnet werden, versorgen die LKW diese Kunden vorübergehend im Sinne einer Ersatzversorgung.
Befreiung der Netznutzung (Kundengruppe 9):
Energieerzeuger zahlen keine Netznutzung für ins Verteilnetz eingespeisten Strom. Ebenso sind Betreiber von der Netznutzung befreit, wenn ein Elektrizitätsbezug aus dem Verteilnetz für den Eigenbedarf von Kraftwerken, für den Antrieb von Pumpen in Pumpspeicherkraftwerken sowie für Batteriespeicher ohne Endverbrauch erfolgt. Das Netznutzungsentgelt für die Kundengruppe entfällt, sofern die Ein- und Ausspeisung in das öffentliche Netz am selben Ort erfolgt. Es sind einzig die anwendbaren Preise für die Messstelle zu entrichten.
Gebühren und Dienstleistungen
Für die Rechnungsstellung, das Messwesen oder andere Dienstleistungen können Gebühren anfallen.
Technische Betriebliche Bestimmungen (TBB)
Die LKW als Netzbetreiber gewährleisten unter Anwendung der „Technischen Betrieblichen Bestimmungen" (TBB) den Betrieb, die Wartung sowie den Ausbau ihres Netzes und der Verbindungsleitungen mit anderen Netzen, einschliesslich der Schaffung zusätzlicher Ein- und Ausspeisepunkte. Die TBB enthalten zusätzlich zu den verschiedenen Rechtsgrundlagen und Normen auch die weiteren technischen Vorschriften, welche die Mindestanforderungen für die Auslegung und den Betrieb der an das Netz angeschlossenen Anlagen festlegen.
Stromkundendienst
Unser Team vom Stromkundendienst hilft dir bei Fragen zu den neuen Tarifmodellen oder zu den Stromprodukten der LKW gerne weiter.
Montag bis Donnerstag
08.00–11.45 Uhr
13.30–17.00 Uhr
Freitag
08.00–11.45
13.30–16.00 Uhr