Stromkennzeichnung

Seit Einführung des Elektrizitätsmarktgesetzes (EMG) im Jahr 2002 ist die Herkunft des Stroms auch in Liechtenstein kennzeichnungspflichtig. Wir informieren dich jährlich detailliert darüber – mit der Stromkennzeichnung der LKW.

Der an unsere Kunden gelieferte Strom besteht aus erneuerbaren Energien (Wasser, Wind und Sonne) und nicht erneuerbaren Energien (Atom, Kohle und Gas). Dabei kann der als „nicht überprüfbare Energie“ deklarierte Strom keiner Produktionsart zugewiesen werden, da dieser aus dem europäischen Handel stammt.

Der Strom, den wir im Jahr 2025 an unsere Kunden lieferten, wurde aus folgenden Energien erzeugt*:

Energieträger
Total
aus FL
Erneuerbare Energien


Wasserkraft


Sonnenenergie


Windenergie


Biomasse


Sonstige Energien


Kernenergie


Erdgas (BHKW)


Nicht überprüfbare Energien**


Energielieferung total


* Die angegebenen Werte der Umweltauswirkung dienen zu Informationszwecken und sind nicht verbindlich.

** Gemäss schweizerischer Gesetzgebung (Bundesamt für Energie BFE) fallen der Energieankauf an Strombörsen sowie die Strommengen ohne Herkunftsnachweise unter die Rubrik "nicht überprüfbare Energien".

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