Solarstromvergütung im Überblick

Als Netzbetreiberin sind die LKW verpflichtet den Solarstrom deiner Photovoltaikanlage (PV-Anlage) abzunehmen und zum Marktpreis zu vergüten.

Der gesetzliche Rahmen für die Solarstromvergütung in Liechtenstein wird definiert durch das Energieeffizienzgesetz (EEG) sowie die Energieeffizienzverordnung (EEV). Die Liechtensteinische Kraftwerke (LKW) sind in Ihrer Funktion als Betreiberin des Verteilnetztes zur Abnahme und Vergütung von Elektrizität aus PV-Anlagen verpflichtet.

Die Vergütung der abgenommenen Elektrizität aus Anlagen, die bis zum 31.12.2022 in Betrieb genommen wurden, erfolgt auf Basis einer festen Einspeisevergütung. Für alle Anlagen welche seit dem 1.1.2023 in Betrieb genommen wurden, erfolgt die Vergütung auf Grundlage marktorientierter Preise (marktorientierte Einspeisevergütung).

In der marktorientierten Einspeisevergütung wird die Elektrizität aus PV-Anlagen im viertelstündlichen Intervall mit den aktuellen Spotmarktpreisen der Strombörse vergütet. PV-Anlagenbesitzer und -besitzerinnen erhalten damit den Gegenwert, den ihre PV-Anlage zum jeweiligen Produktionszeitpunkt am Strommarkt erzielt.

Die Abrechnung und Auszahlung der Vergütung erfolgt je nach Abrechnungsmodalität, entweder monatlich oder quartalsweise.

Um negative Marktentwicklungen zu kompensieren, sieht der Gesetzgeber einen Ausgleichsbeitrag vor, welcher schlagend wird, sollte der jahresdurchschnittliche Ertrag einer definierten Referenzproduktion in der marktorientierten Einspeisevergütung unter die gesetzliche Mindestvergütung fallen. Die allfällige Auszahlung des Ausgleichsbeitrags erfolgt jährlich, jeweils für das vorangegangen Jahr.

PV-Anlagenbesitzer und -besitzerinnen mit fester Einspeisevergütung können einmalig auf Abschluss der nächsten Rechnungsperiode ins Modell der marktorientierten Einspeisevergütung wechseln, indem sie den gewünschten Wechsel beim Stromkundendienst der LKW melden.

Fragen und Antworten zur Vergütung von Solarstrom

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