Solarstromvergütung im Überblick
Als Netzbetreiberin sind die LKW verpflichtet den Solarstrom deiner Photovoltaikanlage (PV-Anlage) abzunehmen und zum Marktpreis zu vergüten.
Der gesetzliche Rahmen für die Solarstromvergütung in Liechtenstein wird definiert durch das Energieeffizienzgesetz (EEG) sowie die Energieeffizienzverordnung (EEV). Die Liechtensteinische Kraftwerke (LKW) sind in Ihrer Funktion als Betreiberin des Verteilnetztes zur Abnahme und Vergütung von Elektrizität aus PV-Anlagen verpflichtet.
Die Vergütung der abgenommenen Elektrizität aus Anlagen, die bis zum 31.12.2022 in Betrieb genommen wurden, erfolgt auf Basis einer festen Einspeisevergütung. Für alle Anlagen welche seit dem 1.1.2023 in Betrieb genommen wurden, erfolgt die Vergütung auf Grundlage marktorientierter Preise (marktorientierte Einspeisevergütung).
In der marktorientierten Einspeisevergütung wird die Elektrizität aus PV-Anlagen im viertelstündlichen Intervall mit den aktuellen Spotmarktpreisen der Strombörse vergütet. PV-Anlagenbesitzer und -besitzerinnen erhalten damit den Gegenwert, den ihre PV-Anlage zum jeweiligen Produktionszeitpunkt am Strommarkt erzielt.
Die Abrechnung und Auszahlung der Vergütung erfolgt je nach Abrechnungsmodalität, entweder monatlich oder quartalsweise.
Um negative Marktentwicklungen zu kompensieren, sieht der Gesetzgeber einen Ausgleichsbeitrag vor, welcher schlagend wird, sollte der jahresdurchschnittliche Ertrag einer definierten Referenzproduktion in der marktorientierten Einspeisevergütung unter die gesetzliche Mindestvergütung fallen. Die allfällige Auszahlung des Ausgleichsbeitrags erfolgt jährlich, jeweils für das vorangegangen Jahr.
PV-Anlagenbesitzer und -besitzerinnen mit fester Einspeisevergütung können einmalig auf Abschluss der nächsten Rechnungsperiode ins Modell der marktorientierten Einspeisevergütung wechseln, indem sie den gewünschten Wechsel beim Stromkundendienst der LKW melden.
Fragen und Antworten zur Vergütung von Solarstrom
Die Abnahmepflicht der Netzbetreiberin besteht nicht, wenn ein Anlagenbetreiber sich entscheidet, seine Elektrizität selbst zu vermarkten. Damit geht jedoch auch der Anspruch auf einen allfällig ausbezahlten Ausgleichsbeitrag verloren.
Bei der marktorientierten Einspeisevergütung erfolgt die Vergütung für den erzeugten Solarstrom basierend auf den aktuellen Börsenpreisen. Die Vergütung orientiert sich an den dynamischen Stundenwerten des Marktpreises.
Mehr Informationen: Market Data | EPEX SPOT
Für die Abrechnung der marktorientierten Einspeisevergütung sind weiterhin die LKW zuständig. Die Vergütung für die PV-Produktion wird in 15-Minuten-Schritten basierend auf den aktuellen Börsenpreisen berechnet und gemäss den bestehenden Zahlungsmodalitäten (monatlich oder quartalsweise) ausgeführt.
Was hat die Referenzanlage mit dem festgelegten Mindestpreis der Regierung zu tun?
Die Referenzanlage ist eine PV-Anlage mit guter Ausrichtung und 100 prozentiger Netzeinspeisung. Wenn der marktorientierte Preis dieser Referenzanlage im Durchschnitt über das Kalenderjahr unter der von der Regierung festgelegten Mindestvergütung von 6 Rappen pro Kilowattstunde (kWh) liegt, erhalten anspruchsberechtigte PV-Produzent und -Produzentinnen einen Ausgleichsbeitrag.
Die Entwicklung des marktorientierten Preises der Referenzanlage kann online unter der Rubrik Kundendienst (Downloads) verfolgt werden. Die Höhe des Ausgleichsbeitrags ist ebenfalls dargestellt.
Die der Abrechnung zugrunde liegenden Messdaten und marktorientierten Preise können Kunden mit Zugang zum Energieportal online einsehen. Zudem finden Sie eine Übersicht der marktorientierten Preise auf der Strompreisseite der LKW.
Die Börsenpreise sind auch auf der offiziellen "epexspot Market Area CH" Seite Market Data | EPEX SPOT einsehbar. Die Preise für den Folgetag gemäss Angaben der Strombörse stehen jeweils ab 11.15 Uhr zur Verfügung.
Nein. Durch die Änderung der Energieeffizienzverordnung (EEV) per 01.01.2025 beträgt der marktorientierte Preis mindestens Null. Es können auch keine Kosten für die rückgespeiste Solarenergie anfallen.
Der ökologische Mehrwert von Solarenergie ist ein Zertifikat oder eine elektronische Bestätigung (auch Herkunftsnachweis genannt), der belegt, dass eine bestimmte Menge an erzeugtem Solarstrom aus einer PV-Anlage stammt. Dieser Nachweis dient dazu, die Herkunft und den Umweltwert des erzeugten Solarstroms zu dokumentieren und ermöglicht es Verbrauchern oder Unternehmen, ihren Anteil an erneuerbarer Energie zu belegen oder zu vermarkten. Mit der Abnahmepflicht für die Elektrizität geht das Recht den ökologischen Mehrwert zu verwerten an die Netzbetreiberin über.
Nein. Es werden keine Netzbenutzungsgebühren für die Rücklieferungen bzw. Vergütung verrechnet.
Nein. Die rückgespeiste Energie wird individuell und zum marktorientierten Preis vergütet. Dieser Preise basiert auf den stündlichen Börsenpreisen.
Keine. Durch die Änderung der Energieeffizienzverordnung (EEV) zum 01.01.2025 entfallen bei der marktorientierten Einspeisevergütung sämtliche Abschläge.
Um deine Stromkosten zu optimieren, empfehlen wir dir, deinen eigenen Solarstrom selbst zu nutzen.
In der marktorientierten Einspeisevergütung erfolgt die Abrechnung basierend auf den viertelstündlichen Messwerten (Lastgang). Da ein Lastgang kontinuierlich aufgezeichnet wird, wird er nicht mit einem spezifischen Anfangs- oder Endstand verbunden. Stattdessen wird er als Abfolge von Messwerten betrachtet, die die Einspeisung über einen bestimmten Zeitraum repräsentieren.
EEG-PV-Anlagenbetreiber und -betreiberinnen mit bestehenden Verträgen mit fester Einspeisevergütung können einmalig jeweils auf Abschluss der nächsten Rechnungsperiode ins Modell der marktorientierten Einspeisevergütung wechseln, indem sie den gewünschten Wechsel beim LKW-Stromkundendienst schriftlich (kunden@lkw.li) melden. Ein Wechsel zurück in die feste Einspeisevergütung ist nicht möglich.
Mehr Informationen findest du hier.
Am 01.01.2023 trat in Liechtenstein die Revision des Energieeffizienzgesetz (EEG) in Kraft, mit der für alle Neuanlagen die marktorientierte Einspeisevergütung eingeführt wurde. Die gesetzliche Vergütungspflicht für die Verteilnetzbetreiberin LKW wurde mit dieser Revision um ein zusätzliches Modell erweitert.
Überblick auf dem Energieportal
Wer sich auf energieportal.li registriert, hat volle Einsicht über die PV-Produktion und die berechneten Börsenpreise, sowie über den eigenen Stromverbrauch und die Rechnungen. Mit den aktivierten 15-Minuten-Werten lassen sich zudem Stromfresser identifizieren und der Stromverbrauch reduzieren. Die Registrierung auf dem Energieportal ist für alle LKW-Stromkunden kostenlos.